
Über die Firmierung „NoShow“ setzen wir uns im B2C-Bereich ebenso für Verbraucherschutz und die Rechte einzelner Privatpersonen mit gleichbleibender Motivation ein. Hierzu zählen Schadensersatz gem. EU-Verordnung bei Flügen, Rückforderung von ungerechtfertigt einbehaltenen Stornierungsgebühren, Schadensersatz bei Gespräckbeschädigungen, Reisemängeln, etc.
Mit NoShow geben wir unseren Kunden die Möglichkeit, unter www.ruecktritt.eu ihre Forderungen gegenüber Reisedienstleistern und Airlines, mit Hilfe des selbsterklärenden Online-Formulars zügig einzureichen. Ihre Schäden werden von unserem Team zeitnah geprüft und bei gebührendem Anspruch eingefordert. Im Streitfall ebenfalls vor Gericht.
